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Impressum & AGB´s




Hoppsasa Hüpfburgenverleih
Sara Lemm e.K.
Rudelsdorfer Straße 24
96476 Bad Rodach

Tel. 0170 / 10 65 891
E-Mail: hoppsasa1@web.de

Finanzamt Coburg

Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 UStG





Mietgebühr und Kaution

Mietgebühr für 3 Tage (Abholung, Einsatztag, Rückgabe) 
Die Kaution beläuft sich auf 100,00 - 200,00 € und ist bei Abholung mit dem Mietpreis, bar zu entrichten. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird diese zurückerstattet. Die Hüpfburgen werden nur nach Vorlage eines Personalausweises und einer privaten Haftpflichtversicherung verliehen. Fallen evtl. weitere Gebühren durch PayPal oder ähnliches an, müssen diese vom Mieter übernommen werden.

(Am Wochenende der Schuleinführung gelten angepasste Mietpreise)

Vertrag:

Der Vertrag wird entweder telefonisch, über das Internet, ebay Kleinanzeigen, emails oder direkt vor Ort geschlossen. Der Vertrag ist gültig sobald der Mieter, Hoppsasa Hüpfburgenverleih seinen Vollständigen Namen, Adresse und Telfonnummer zukommen lassen hat. Mit der Übermittlung Ihrer Daten bestätigen Sie, unsere AGB zur Kenntnis genommen zu haben. 

Stornierung des Mietvertrags

Der Vertrag kann kostenlos bei Regen und Sturm 2 Tage vor ihrem Event storniert werden. Außnahme sind unsere Partyzelte, Bierzeltgarnituren, Schaumkanone. Diese Mietobjekte können nicht aufgrund der Wetterlage abgesagt werden. Bei einer Stornierung 30 Tage vor ihrem geplanten Event, wird eine Gebühr in Höhe von 30% des Mietobjekts fällig. Bei einer Stornierung 21 Tage vor ihrem geplanten Event, wird eine Gebühr in Höhe von 40% des Mietobjektes fällig. Bei einer Stornierung 14 Tage vor ihrem geplanten Event, wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Mietobjektes fällig. Bei einer Stornierung 7 Tage vor ihrem geplanten Event, wird eine Gebühr in Höhe von 70% des Mietobjektes fällig. Wird 1 Tag vorher Storniert, müssen 100% der Kosten für das Mietobjet übernommen werden. Achtung: Werden Reservierungen für die Schuleinführung storniert und es findet sich kein Ersatzmieter fallen Kosten in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises an. Dies gilt nicht für wetterbedingte Absagen unsererseits.  Ist bereits Hoppsasa Hüpfburgenverleih auf dem Weg zu Ihnen, werden zustätzlich der Ausfall für den evtl. Auf- und Abbau sowie eine KM Pauschale berechnet.
Ein ,, Nicht ,, Absagen oder Abholen vom Mietobjekts, kostet 100% des gebuchten Mietobjekts.
Rechnungen werden an die vom Mieter hinterlegte Adresse gesendet.

Nutzung und Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Hüpfburg den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Bestehende Mängel bzw. Schäden müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg bis zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter wird von seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Gebläses) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust (Übernachtrisiko, Vandalismus, usw.). Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Auf- und Abbau, Spielbetrieb, Transport und Lagerung der Hüpfburg entstehen. Der Mieter erkennt bei Abschluss des Nutzungsvertrages den ordnungsgemäßen Zustand sowie sämtliche, hier genannten Bedienungen an. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Zubehör wie Lüfter usw. pfleglich zu behandeln, in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung von entstandenen Schäden und Verlusten.

Die Hüpfburg ist nach Gebrauch zusammenzulegen und transportbereit herzurichten. Bei unsachgemäßer Rückgabe (nass oder verschmutzt) werden pauschal 65,00 Euro Reinigungsaufwand berechnet. Der Mieter darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, Nutzung und Betrieb der Hüpfburg Dritten zu überlassen. Der Mieter haftet für Beschädigungen und wird in Regress genommen. Wird die Hüpfburg über Nacht am Veranstaltungsort belassen, so ist der Mieter verpflichtet die Hüpfburg zusammenzulegen (Bodenseite nach oben), das gleiche ist bei Regen zu tun. Bei Regen oder über Nacht sind die Lüfter ins Trockene zu stellen.
Das Gebläse sowie die Hüpfburg dürfen bei Regen oder starkem Wind nicht in Betrieb genommen werden!

Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht. Dieses muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert oder daran hängt.

Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen oder andere Gegenstände sind vor Benutzung zu entfernen. Auch das Verzehren von Speisen und Getränke ist auf der Hüpfburg nicht gestattet. Die Hüpfburgen sind nicht für Erwachsene geeignet.
ACHTUNG: Beim Piratenschiff ist unbedingt darauf zu achten, dass sich nicht mehr als max. 3 Kinder oben auf der Rutsche befinden

Aufbau

Beim Aufstellen ist darauf zu achten, dass sich alle Teile der Hüpfburg frei entfalten können, der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht wird und keine spitzen Gegenstände in die Hüpfburg stechen. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Vor dem Ausbreiten der Hüpfburg auf einem harten Untergrund (z.B. Asphalt) ist eine Schutzplane auszulegen, dabei ist zu beachten, dass sich keine spitzen Gegenstände auf dem Untergrund befinden.
Bei Aufstellen der Hüpfburg auf einem Rasen ist es verboten, einen Rasenmäher-Roboter laufen zu lassen. Die max. Bodenneigung darf 5 Grad nicht übersteigen.

Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sich nichts vor dem Gebläse befindet und somit den Lufteinlass dauerhaft gewährleistet ist.

Während des Aufblasens und Ablassens der Hüpfburg ist unbedingt darauf zu achten, dass sich keine Personen darauf befinden




Rudelsdorfer Straße 24, 96476 Bad Rodach
0170 / 10 65 891